Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 9. Juli 2026
Diese Bedingungen gelten für die Inanspruchnahme der Leistungen von Calmendo Fahrradwerkstatt e.U. mit Sitz in Innsbruck. Mit der Beauftragung einer Reparatur, eines Saisonchecks oder der Erstdiagnose erklären sich Kundinnen und Kunden mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Die Bedingungen sind bewusst in verständlicher Sprache gehalten und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.
A. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, die in der Werkstatt in der Dr.-Franz-Werner-Straße 30/3.Stock, 6020 Innsbruck, erbracht werden, insbesondere für Sofortreparaturen, Saisonchecks, E-Bike Service und die kostenlose Erstdiagnose. Abweichende Bedingungen von Kundenseite werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
B. Kostenlose Erstdiagnose
Die Erstdiagnose vor einer Reparatur ist kostenfrei und begründet keine Verpflichtung, im Anschluss eine Reparatur in Auftrag zu geben. Sie dient der Feststellung des Zustands des Fahrrads sowie der verständlichen Erläuterung möglicher nächster Schritte. Eine kostenpflichtige Reparatur wird erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Kundin oder des Kunden durchgeführt.
C. Auftragserteilung und Durchführung
Ein Reparaturauftrag kommt zustande, sobald nach der Erstdiagnose der Umfang der Arbeiten besprochen und von der Kundin oder dem Kunden bestätigt wurde. Die Durchführung erfolgt nach handwerklicher Sorgfalt und, soweit möglich, mit Ersatzteilen, die für das jeweilige Fahrradmodell geeignet sind. Ist ein benötigtes Ersatzteil nicht vorrätig, wird die voraussichtliche Lieferzeit mitgeteilt.
D. Termine und Zeitangaben
Angegebene Zeiträume für Reparaturen und Saisonchecks sind Schätzungen auf Basis der Erfahrung mit vergleichbaren Arbeiten. Sie können sich durch unvorhergesehene Umstände, etwa fehlende Ersatzteile oder zusätzlich entdeckte Mängel, verändern. Über solche Abweichungen wird nach Möglichkeit zeitnah informiert.
E. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Kundinnen und Kunden werden gebeten, bei der Anmeldung möglichst genaue Angaben zu den Auffälligkeiten am Fahrrad zu machen. Dies erleichtert die Vorbereitung der Erstdiagnose und kann die Bearbeitungszeit verkürzen.
F. Haftung
Für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, wird im gesetzlich vorgesehenen Umfang gehaftet. Für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für bereits bei Anlieferung bestehende, nicht erkennbare Vorschäden am Fahrrad wird keine Haftung übernommen.
G. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt nach Fertigstellung der beauftragten Arbeiten am Standort der Werkstatt, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
H. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Für Streitigkeiten mit Verbraucherinnen und Verbrauchern wird auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 verwiesen, näheres dazu im Impressum.